Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma N-K-J Bau- und Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.

Bauleistungen

§1 Grundlage und Geltungsbereich dieser Bedingungen

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauleistungen gelten nicht nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführungen von Bauleistungen getroffen werden, sind in dem Bauvertrag oder einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.

3. Grundlage für den Vertragsabschluss bilden die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer neuesten Fassung und die jeweiligen DIN-Richtlinien für Vergabe und Abrechnung, die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und geltenden baupolizeilichen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsgestaltung

1. Inhalt und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen des Vertrages.

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksamen Vertragsbestimmungen nach Treu und Glauben durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

3. Mündliche Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. An die angegebenen Preise halten wir uns 4 Kalenderwochen gebunden.

An uns erteilte Aufträge werden erst wirksam, durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Leistung.

§ 4 Lieferungen/Leistungen

1. Ein Fertigstellungstermin ist nur dann vereinbart, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist.

2. Kann ein bestätigter Termin von unserer Firma nicht eingehalten werden durch höhere Gewalt oder aus einem Grund, der nicht durch uns verschuldet wurde, ist dieser Verzug nicht unserer Firma anzulasten.

3. Der Auftraggeber/Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Termins erst dann berechtigt, wenn eine von Ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Angemessene Nachfrist sind 4 Wochen.

4. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften werden von unserer Firma gestellt.

5. Bei der Berechnung des Auftrags nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

6. Bei Vereinbarungen mit einem Festpreis ist dieser verbindlich und schließt alle mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Kosten und Auslagen ein. Die Firma behält sich das Recht vor, die Berechnung des Auftrags nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.

7. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir diesen über die Fertigstellung informieren.

8. Mehrkosten, die für Leistungen entstehen, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, deren Notwendigkeit sich aber vor oder während der Bauzeit herausstellen, sind in jedem Falle von den Bauherren zu tragen.

§ 5 Preise

Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungssumme ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens/Bauabschnitts nach 7 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei größeren Bauvorhaben werden Abschlagszahlungen vereinbart.

2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unserer Kunden voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der weiteren Einholung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Abnehmers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehender Zahlungseinstellung, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages.

4. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt, und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Teile bleiben bis zur Bezahlung der Rechnung und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Auftragsnehmer/Kunde sind wir zur Rückholung der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

2. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetreten Forderungen.

§ 8 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern. Die Feststellung der Mängel muss unverzüglich bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme bei nichterkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung beträgt für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Ein Rücktrittsrecht hat der Besteller nur, soweit wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben bzw. eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Farbennummer usw.) bzw. aus falschen Weiterverarbeitungen ergeben.

3. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils des Bauabschnitts berechtigen den Besteller nicht, den gesamten Bauabschnitt zu beanstanden. Materialrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz des Verbrauchers. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dass die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma N-K-J Bau- und Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. – nachfolgend AN genannt- sowie seinem Vertragspartner – nachfolgend AG – genannt. Sofern Individualvereinbarungen bestehen, welche dieser AGB widersprechen oder abweichen, gehen die Individualvereinbarung vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit nach der spezifischen Individualvereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist nicht begründet und von beiden Parteien nicht gewollt.

2. Der AN trägt selbst Sorge über die Abgabe der Sozialversicherung, bzw. steuerlichen Belange. Der AG ist von diesen Pflichten befreit. Dem AN steht es frei für andere AG tätig zu werden.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Das Vertragsverhältnis zwischen AN und AG kommt durch die Erteilung eines Auftrags durch den AG und dessen Annahme durch den AN zustande. Die genaue Auftragsbezeichnung ist im Auftrag beschrieben und Gegenstand des Vertrags.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Beginn und die Dauer des Vertrags ist individuell gestaltet und entspricht der Vereinbarung.

2. Der Vertrag kann ordentlich, mit einer Frist von 4 Wochen, zum Monatsende gekündigt werden.

3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jeder Zeit möglich. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn der AG mit zwei fälligen und aufeinanderfolgenden Zahlungen im Verzug ist und in einer angemessenen Nachfrist weiterhin nicht leistet. Gerät der AG, nach Vertragsabschluss, in Vermögensverfall liegt ebenfalls ein wichtiger Grund vor und berechtigt die fristlose Kündigung.

§ 5 Pflichten der Vertragspartner und Leistungsumfang

1. Die zu erbringenden Leistungen des AN entsprechen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben gemäß des vom AG erteilten Auftrags.

2. Die Vertragspartner können im Vertrag festhalten, in welchen Zeitraum die Leistungserbringung (Anfang und Beendigung der Dienstleistung) stattfinden soll.

3. Sollte dem AN die vertraglich geschuldete Erbringung der Leistung tatsächlich nicht möglich sein, so hat er den AG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

4. Der AN stellt die erforderlichen Gerätschaften und Personal zur Verfügung, außer es wurde eine andere Individualvereinbarung getroffen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, nach besten Wissen und Gewissen den jeweiligen anderen Vertragspartner, durch Informationen und Auskünften zu unterstützen, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

5. Eine Änderung des Leistungsumfangs kann in schriftlicher Form jederzeit beantragt werden. Der Empfänger dieses Antrags prüft, inwieweit diese Änderung durchführbar ist und wird ggf. den Antragsteller die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und entsprechend begründen. Sofern der Änderungsantrag eine umfangreiche Überprüfung benötigt, kann der AN dies mit vorheriger Ankündigung berechnen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingung

1. Die Vergütung der Dienstleistung erfolgt nach dem individuellen Vertrag und dem darin enthaltenden Festpreis. Die Vergütung wird entweder nach Beendigung der Dienstleistung fällig oder erfolgt auf monatlicher Basis (Vergütung Zeit- und Materialbasis), bzw. nach der individualen Vereinbarung. Die Dienstleistung werden nach dem im Individualvertrag festgelegten Festpreis berechnet.

2. Wird die Vergütung der Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis geschätzt, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind diese unverbindlich.

3. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Der AN ist berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb 14 Tage eingegangen ist. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

§ 7 Haftung

Der AN haftet in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

§ 8 Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

- Datenschutz -

§ 1 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/